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Haushaltshilfe bei Krankheit

Sie sind erkrankt, hatten eine OP oder einen Unfall und kommen alleine im Haushalt nicht zurecht? Wussten Sie, dass:

 

  • Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe im Falle von Krankeit, eines Unfalls oder nach einer OP über die Krankenkasse im § 38 SGB V gesetzlich verankert ist?

  • Die Kosten für eine Haushaltshilfe in diesen Fällen nahezu komplett von Ihrer Krankenkasse übernommen werden?

  • Ihnen eine Haushaltshilfe hierbei unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 26 Wochen lang zur Verfügung stehen kann? 

  • Sie nicht aufwendig auf die Suche nach einem passenden Dienstleister gehen müssen? Wir übernehmen nämlich ALLES für Sie - von der Beantragung bei Ihrer Krankenkasse, bis zur Stellung der Haushaltshilfe!

Unser Service von A-Z:

 

  • Beantragung der Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse

  • Stellung der Haushaltshilfe

  • Direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse - ggfs. nur geringe Zuzahlung erforderlich, kein aufwendiger Papierkram notwendig

 

Unsere Haushaltshilfen:

  • wurden durch uns eingestellt, geprüft, zertifiziert, in erster Hilfe geschult, haben die Hygienebelehrungen nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) durchlaufen und sind alle im Besitz eines erweiterten und eintragsfreien polizeilichen Führungszeugnisses

  • sind einfühlsam, zuverlässig und empathisch

  • erledigen Ihren Haushalt und kümmern sich um die alltäglichen Abläufe in Ihrem Umfeld

  • übernehmen Boten-, Behördengänge und Einkäufe

  • sind fest angestellt, Unfall- und Haftpflicht versichert

  • haben Erfahrung in der Kinderbetreuung

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