
Sie sind schwanger oder haben bereits entbunden und kommen alleine im Haushalt nicht zurecht? Wussten Sie, dass:
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Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe im Falle einer Schwangerschaft über die Krankenkasse im § 24h SGB V gesetzlich verankert ist?
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Die Kosten für eine Haushaltshilfe bei einem Schwangerschaftsverlauf mit Komplikationen (z.B. Kaiserschnitt, permanente Übelkeit, ärztliche Verordnung von Bettruhe, prä- und postnatale Depressionen, schwangerschaftsbedingter Klinikaufenthalt, vorzeitige Wehen, etc.) zu 100 % von Ihrer Krankenkasse übernommen werden?
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Ihnen eine Haushaltshilfe auch nach der Geburt zur Verfügung stehen kann - und zwar so lange, wie Ihr Arzt die Notwendigkeit hierfür bescheinigt?
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Sie nicht aufwendig auf die Suche nach einem passenden Dienstleister gehen müssen? Wir übernehmen nämlich ALLES für Sie - von der Beantragung bei Ihrer Krankenkasse, bis zur Stellung der Haushaltshilfe!
Unser Service von A-Z:
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Beantragung der Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse
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Stellung der Haushaltshilfe
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Direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse - keine Zuzahlung erforderlich, kein aufwendiger Papierkram notwendig
Unsere Haushaltshilfen:
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wurden durch uns eingestellt, geprüft, zertifiziert, in erster Hilfe geschult, haben die Hygienebelehrungen nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) durchlaufen und sind alle im Besitz eines erweiterten und eintragsfreien polizeilichen Führungszeugnisses
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sind einfühlsam, zuverlässig und empathisch
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erledigen Ihren Haushalt und kümmern sich um die alltäglichen Abläufe in Ihrem Umfeld
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übernehmen Boten-, Behördengänge und Einkäufe
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sind fest angestellt, Unfall- und Haftpflicht versichert
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haben Erfahrung in der Kinderbetreuung